2 Jul

Uberschwemmungen - Informationen zu Kurzarbeitsentschädigungen (KAE)

Uberschwemmungen - Informationen zu Kurzarbeitsentschädigungen (KAE)
Voranmeldung von Kurzarbeit im Zusammenhang mit den Unwetterschäden

Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) können ausbezahlt werden, wenn ein Unternehmen mit einem Arbeitsausfall infolge ausserordentlicher Umstände konfrontiert ist. KAE ermöglichen dem Unternehmen, einen vorübergehenden, teilweisen oder totalen Arbeitsausfall zu überbrücken, um Arbeitsplätze zu erhalten. 

Der Arbeitsausfall infolge der jüngsten Überschwemmungen wird in Betracht gezogen, wenn das Unternehmen seinen Betrieb ganz oder teilweise wegen dem erlittenen Schaden einstellen muss und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde über das Zugangsportal für eServices (eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung [arbeit.swiss]) oder anhand des Formulars « Voranmeldung von Kurzarbeit » per Einschreiben an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit Avenue du Midi 7, 1950 Sitten, oder an die E-Mail-Adresse diha-kae-alv@admin.vs.ch melden.

Weitere Details erhalten

Für zusätzliche Informationen bitten wir Sie die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) unter der Telefonnummer 027 606 73 27 oder per E-mail an diha-kae-alv@admin.vs.ch zu kontaktieren.

(Quelle : Kanton Wallis, Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit - DIHA) 

17 Mai

Rahmenvertrag für Zahlungssysteme

Rahmenvertrag für Zahlungssysteme

Die Bemühungen, über einen Rahmenvertrag zu verfügen, der es Ihnen ermöglicht, von attraktiveren Konditionen zu profitieren, waren erfolgreich!

Wir verfügen nun über einen Rahmenvertrag mit der Firma Nexi Suisse SA [ehemals Nets / Concardis] und können Ihnen attraktive Kommissionssätze für alle Zahlungsmittel anbieten: Kreditkarten, Debitkarten, TWINT, Online-Zahlungen.

 

Vorteile nur für unsere Mitglieder

Sie möchten von den Vorzugskonditionen für Zahlungssysteme und den Verkauf oder die Vermietung von Terminals profitieren? In unserem Mitgliederbereich finden Sie alle relevanten Informationen:

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19 Apr

Vorteilsprogramm des WHV

Vorteilsprogramm des WHV

Vor 20 Jahren gründete der WHV in Zusammenarbeit mit Ingenieure Architekten Wallis (IAVS) die Fédération des Entreprises Romandes - Valais (FER Valais). Anlässlich dieses Jubiläums bietet Ihnen der WHV verschiedene Vorteile, die für Sie erdacht und ausgehandelt wurden :

Die Details dieser Vorteile sind über den Mitgliederbereich unserer Website zugänglich (Rubrik: "Mitgliedervorteile"). Für Vorschläge zu Vorteilen, die Sie unseren Mitgliedern anbieten möchten, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat unter folgender Adresse: info@ucova.ch.

Die "Mitgliedervorteile" sind zusätzliche Leistungen oder Vorteile, die von dem WHV frei gewährt werden. Diese können jederzeit einseitig abgeschafft oder geändert werden.

DANKE für Ihr Vertrauen!

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4 Apr

98. Generalversammlung

98. Generalversammlung

Die 98. Generalversammlung des WHV findet am

Montag, 6. Mai 2024 ab 17.00 Uhr

im Restaurant Les Iles in Sitten statt.


 

19 Feb

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2023

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2023

Das Merkblatt "Wallis in Zahlen" ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich und liefert Ihnen relevante Primärdaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2023!

DIE TASCHENSTATITIK EINSEHEN

24 Jan

NEIN am 3. März zum Gesetz über die Ladenöffnung

NEIN am 3. März zum Gesetz über die Ladenöffnung

Der Walliser Handelsverband empfiehlt, das Gesetz über die Ladenöffnung, das am 3. März dem Volk vorgelegt wird, aus folgenden Gründen abzulehnen

  • 75 % der Geschäfte lehnen diese GLÖ-Revision ab
  • Zusätzliche Kosten ohne Garantie auf Rentabilität
  • Geringe Attraktivität für unseren Sektor
  • Ein Risiko der Ungleichbehandlung auf kommunaler Ebene
  • Einführung der Kategorie "Geschäfte ohne Personal"

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