4 Apr

98. Generalversammlung

98. Generalversammlung

Die 98. Generalversammlung des WHV findet am

Montag, 6. Mai 2024 ab 17.00 Uhr

im Restaurant Les Iles in Sitten statt.


 

19 Feb

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2023

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2023

Das Merkblatt "Wallis in Zahlen" ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich und liefert Ihnen relevante Primärdaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2023!

DIE TASCHENSTATITIK EINSEHEN

24 Jan

NEIN am 3. März zum Gesetz über die Ladenöffnung

NEIN am 3. März zum Gesetz über die Ladenöffnung

Der Walliser Handelsverband empfiehlt, das Gesetz über die Ladenöffnung, das am 3. März dem Volk vorgelegt wird, aus folgenden Gründen abzulehnen

  • 75 % der Geschäfte lehnen diese GLÖ-Revision ab
  • Zusätzliche Kosten ohne Garantie auf Rentabilität
  • Geringe Attraktivität für unseren Sektor
  • Ein Risiko der Ungleichbehandlung auf kommunaler Ebene
  • Einführung der Kategorie "Geschäfte ohne Personal"

MEHR DAZU

8 Jan

Bekanntmachung über die Änderung der Minimallöhne

Bekanntmachung über die Änderung der Minimallöhne

Die Änderungen des Normalarbeitsvertrages für das im Verkauf Beschäftigte Personal des Detailhandels wurden am 5. Januar 2024 veröffentlicht. Alle betroffenen Personen, die Anmerkungen haben, können diese innerhalb von zehn Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich beim Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur, Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsbeziehungen, Rue des Cèdres 5, 1951 Sion, mitteilen.

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES NORMALARBEITSVERTRAGES EINSEHEN

DEN NORMALARBEITSVERTRAG EINSEHEN

 

21 Dez

Digitale Sicherheit I Ein praktischer Leitfaden für KMU

Digitale Sicherheit I Ein praktischer Leitfaden für KMU

Niemand ist vor Cyberangriffen sicher, am wenigsten kleine Unternehmen, die oft weniger gut ausgerüstet sind, um sich zu verteidigen. Für sie wurde die Broschüre "Digitale Sicherheit: Ein praktischer Leitfaden für KMU" erstellt.

Diese Sammlung von Best Practices, die aus den Überlegungen der Plattform Trust Valley der Kantone Waadt und Genf hervorgegangen ist, soll über digitale Sicherheit informieren und dafür sensibilisieren.

Der Leitfaden ist auf Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch verfügbar und kann kostenlos auf der Trust Valley-Website unter der Rubrik "Entdecken Sie unseren Leitfaden" eingesehen werden.

MEHR ERFAHREN

6 Dez

Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die AHV-Reform 21 angenommen und damit eine ausreichende Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt. Die AHV-Reform 21 wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Reform umfasste zwei miteinander verbundene Vorlagen: die Änderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Damit werden die Finanzierung der AHV und das Rentenniveau für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter für Frauen wird wie bei den Männern auf 65 Jahre angehoben, der Renteneintritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer wird leicht angehoben.

Am 9. Dezember 2022 legte der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 fest.

Die Mehrwertsteuer wird also um 0,4 Punkte angehoben, um die AHV zu finanzieren.

Änderungen

In der Abrechnung über das 3. Quartal, bzw. den Monat Juli 2023 kann erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:

Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnungen zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung .

  • Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
  • Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.

Da die bis Ende 2017 geltenden Steuersätze in den verfügbaren Abrechnungen nicht mehr ausgewiesen werden, sind Umsätze aus Leistungen vor dem 1. Januar 2018 der ESTV ausserhalb der Abrechnung schriftlich mitzuteilen.

 

VORGESCHLAGENE BEISPIELE DER ESTV

DETAILLIERTE INFORMATIONEN ZUR STEUERSATZERHÖHUNG

 

Quellen

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
  • FER Genève