Das Merkblatt "Wallis in Zahlen" ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich und liefert Ihnen relevante Primärdaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.
Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2023!
Die Änderungen des Normalarbeitsvertrages für das im Verkauf Beschäftigte Personal des Detailhandels wurden am 5. Januar 2024 veröffentlicht. Alle betroffenen Personen, die Anmerkungen haben, können diese innerhalb von zehn Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich beim Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur, Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsbeziehungen, Rue des Cèdres 5, 1951 Sion, mitteilen.
Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024
Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die AHV-Reform 21 angenommen und damit eine ausreichende Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt. Die AHV-Reform 21 wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Reform umfasste zwei miteinander verbundene Vorlagen: die Änderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Damit werden die Finanzierung der AHV und das Rentenniveau für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter für Frauen wird wie bei den Männern auf 65 Jahre angehoben, der Renteneintritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer wird leicht angehoben.
Am 9. Dezember 2022 legte der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 fest.
Die Mehrwertsteuer wird also um 0,4 Punkte angehoben, um die AHV zu finanzieren.
Änderungen
In der Abrechnung über das 3. Quartal, bzw. den Monat Juli 2023 kann erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:
Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnungen zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung .
Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.
Da die bis Ende 2017 geltenden Steuersätze in den verfügbaren Abrechnungen nicht mehr ausgewiesen werden, sind Umsätze aus Leistungen vor dem 1. Januar 2018 der ESTV ausserhalb der Abrechnung schriftlich mitzuteilen.
Digitale Sicherheit I Ein praktischer Leitfaden für KMU
Niemand ist vor Cyberangriffen sicher, am wenigsten kleine Unternehmen, die oft weniger gut ausgerüstet sind, um sich zu verteidigen. Für sie wurde die Broschüre "Digitale Sicherheit: Ein praktischer Leitfaden für KMU" erstellt.
Diese Sammlung von Best Practices, die aus den Überlegungen der Plattform Trust Valley der Kantone Waadt und Genf hervorgegangen ist, soll über digitale Sicherheit informieren und dafür sensibilisieren.
Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode in den Bundeskammern und damit wir die Anliegen der Walliser Unternehmen aktiv weitergeben können, hat sich die FER Valais mit dem WGV zusammengeschlossen, um eine grosse Umfrage bei den KMU unseres Kantons durchzuführen.
Ihre Meinung ist also mehr denn je von entscheidender Bedeutung, da sie unsere Aktionen sowie die Ihres Berufsverbandes in den nächsten Monaten beeinflussen wird. Aus diesem Grund ist Ihre Teilnahme wichtig und wir danken Ihnen herzlich für Ihren Beitrag!